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Thema: Frage zur Katze aus Tierhilfe

  1. #1
    Cat8715
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    Frage zur Katze aus Tierhilfe

    Hallo,

    ich habe vor knapp einem Jahr nachdem mein Kater Mikesch überfahren worden ist zwei neue Katzen aus der Tierhilfe genommen Bruder und Schwester, mit Schutzvertrag etc. Meine Katze wurde leider auch angefahren, hat den Unfall jedoch überlebt *gott sei dank! Wir haben den Termin zur Kastration verschoben natürlich ist sie dann rollig geworden und einmal abgehauen, sie hat die Babys bekommen, diese sind bereits sehr gut vermittelt...

    Wir haben uns dann auf Wohnungssuche begeben da wir nicht wollten, dass noch eine unserer Katzen tot gefahren wird und auch eine Wohnung gefunden, dieses Wochenende sind wir umgezogen...leider war es da leider für meine geliebten Kater Gipsy schon zuz spät--am Freitag einen Tag vor dem Umzugstermin wurde er überfahren

    Jetzt macht die Tierhilfe Probleme wegen der Schwester...müsssen wir die rein rechtlich gesehen abgeben?? Wir wollen unsere Maus nicht auch noch verlieren es ist sowieso alles schon so schwer

  2. #2
    Nessi
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    In welchem Sinne macht die Tierschutzorga denn Probleme? Was werfen sie Euch denn vor?

    Wurde im Schutzvertrag festgehalten, dass sie keine Freigänger werden dürften?

    Wie siehts mit der neuen Wohnung aus? Liegt die in einer ruhigeren Gegend?

  3. #3
    Bonsaischweinchen
    Katzenmeister Avatar von Bonsaischweinchen
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    Hallo,

    was geben Sie den als Begründung??
    Wann habt Ihr die Katze geholt, wie alt war sie da und wann ist sie dann angefahren worden??
    Wurden Dir die Katzen als Freigänger oder Wohnungskatzen (in der alten Wohnung) vermittelt??

  4. #4
    Cat8715
    Kitticat-Entdecker
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    Also

    die haben uns die Katzen damals als Freigänger vermittelt, die Aussage dort war damals lieber eine Katze mit Freigang und ein kurzes Leben anstatt eine Katze die in der Wohnung leben muss.

    Sie werfen uns vor, dass wir damals hätten reagieren sollen als die Schwester angefahren wurde und wir hätten damals bereits wegziehen sollen..


    Ja die neue Wohnung liegt sehr ruhig, dort hätten sie auch raus gedurft, aber da ist ja dann in der alten Wohnung der Unfall passiert .....


    Danke für eure Hilfe! Mag meine MAus nicht hergeben

  5. #5
    Witchline
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    Hallo
    Du kannst dich beruhigt zurück lehnen. Nur wenn du im Sinne des Tierschutzgesetzes fahrlässig gehandelt hattest könnten sie Klagen und das kostet ein Haufen Geld. Dann was wollen sie dir vorwerfen?
    Das du nicht auf anhieb ne neue Wohnung gefunden hast? Wie lächerlich!

    Ausserdem bist du doch Eigentümerin der Katzen bei Vertragsabschluss und was wollen die dann noch von dir?
    Das wäre genauso wenn ein Autohändler dir vorschreibt ja keinen Unfall zubauen und das Auto zurück fordern würde wenn du mit einem Anderen Auto einen unfall hattest. Ja gehts noch???
    Lass dich nicht einschüchtern die haben keine Handhabe und wenn sie Klagen wird die Klage wegen geringfügigkeit eingestellt. Also ruhig Blut!

    liebe Grüße
    Witchline

  6. #6
    Bonsaischweinchen
    Katzenmeister Avatar von Bonsaischweinchen
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    Tierschutz
    Hallo,

    wenn Du sie damals als Freigänger bekommen hast, dann hast Du auch nicht grob fahrlässig gehandelt. Es sei denn Du hast eine viel befahrene Straße verschwiegen oder Du hättest die Kastration nicht vornehmen lassen.

    Hättest Du aber grob fahrlässig gehandelt, oder wäre Gefahr im Verzug, dann hätte der Tierschutz (auch gegen den Willen der Halter) die Tiere wieder abholen können, eine entsprechende Klausel steht in der Regel im Vertrag. Dafür brauch es auch keine Klage ;-) Musste selber schon mal von mir vermittelte Tiere zurück holen (Gefahr im Verzug und schlechte Haltungsbedinungen) und um das zu können gibt es eben die Verträge. Bei einer groben Pflichtverletzung kann sogar eine Vertragsstrafe fällig werden.

    Von hier aus kann ich nicht mehr sagen, da ich nicht weis was genau gelaufen ist oder nicht :-)

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