Wem innerhalb geschlossener Ortschaft eine Katze vor das Auto läuft darf bremsen, ohne vorher den rückwärtigen Verkehr zu überprüfen. Die Haftpflichtversicherung des nachfolgenden Fahrzeuges muss bei einem Auffahrunfall den Schaden des vorausfahrenden Wagens begleichen.
(LG Paderborn, 5 S 181/00)
Hat der Fahrer jedoch vorher gemerkt, dass ihm ein Fahrzeug sehr dicht folgt, ist eine Vollbremsung nicht zulässig.
(OLG Frankfurt vom 01.02.1984)
und wer beurteilt, dass der Fahrer den dicht auffahrenden Nachfolger bemerkt hat?
Ich glaube, es geht hier mehr um den Abstand zwischen dem erstem Auto und der Katze. Wenn die Katze in 10 m Entfernung über die Straße rennt, macht man bei 50 km/h automatisch eine Vollbremsung und hat vorher keine Zeit, in den Rückspiegel zu schauen.
Ist es aber so, dass du weißt, dass ein Auto direkt hinter dir fährt und die Katze rennt über die Straße und du machst ne Vollbremsung, dann wäre das der andere Fall. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Aber grundsätzlich hat das Fahrzeug hinter mir doch genügend Abstand zu halten.
Denn es kann genausogut ein Kind auf die Strasse rennen oder was anderes unvorhergesehenes passieren.
Leider macht das deutsche Recht einen Unterschied zwischen Mensch und Tier, die letzteren werden dort wie "Sachen" behandelt ;(
Bremsen für Menschen jederzeit in Ordnung.
Bei Tieren eben nur unter bestimmten Voraussetzung, wie der Größe des Tieres.
Ja, übel, oder? Überfährt jemand meine Katze (welche dann stirbt), dann ist es rechtlich leider "Sachbeschädigung". Überfährt jemand einen Menschen, ist es "Körperverletzung mit Todesfolge".
Allein der Begriff "Sachbeschädigung" - da dreht sich mir in so einem Zusammenhang echt alles rum...
Liebe Grüße
Silke
;(-zum heulen!
Tiere gelten als Sachen, besonders schockierend fand ich folgendes:
Wenn eine Katze gefunden wird, dann ist das FUNDAMT zuständig!!!
8o klar, das ist die logische Konsequenz daraus, dass man eine "Sache" gefunden hat....dann ist das FUNDAMT zuständig!!!
Da hatte ich vorher nie drüber nachgedacht.. X(
Traurige Rechtsprechung kann ich dazu nur sagen ....
Nein das stimmt nicht ganz :Original von blackcat
;(-zum heulen!
Tiere gelten als Sachen, besonders schockierend fand ich folgendes:
Wenn eine Katze gefunden wird, dann ist das FUNDAMT zuständig!!!
gefundene Tiere sind dem nächsten Tiersdchutzbund oder dem nächsten Tierheim zu melden, und mit deren Abstimmung kann oder muß man sie dort abgeben, oder kann sie zur Plege behalten, bis sich der wahre Besitzer meldet, und wenn ein 1/2 Jahr rum ist geht sie bei Pfege in den Besitz der Pflegestelle über, bzw. wenn das Tier dem Tierheim übergenben worden ist, so hat der Finder den erstanspruch auf das Tier.
Quelle: eigene Erfahrung mit Flocke.
Liebe Grüße
Norbert
jeder Autofaher hat sich so zu ferhalten, das er ausreichenden Abstand zu seinem Vordermann/frau hat.Original von Loreley
Ich glaube, es geht hier mehr um den Abstand zwischen dem erstem Auto und der Katze. Wenn die Katze in 10 m Entfernung über die Straße rennt, macht man bei 50 km/h automatisch eine Vollbremsung und hat vorher keine Zeit, in den Rückspiegel zu schauen.
Ist es aber so, dass du weißt, dass ein Auto direkt hinter dir fährt und die Katze rennt über die Straße und du machst ne Vollbremsung, dann wäre das der andere Fall. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
und im Falle eines Unfalls für eine Vollbremsung für ein Tier, haftet der Halter des Tieres, denn in Bruchteilen von sekunden kann man in der Stadt bei Dunkelheit nicht unterscheiden ist das ein Tier, oder ein Kleinkind.
mir ist vor Jahren mal ein Cockerspaniel vors Auto gelaufen, ich hab eine Vollbremsung gemacht, und mir ist einer drauf gefahren, sämtliche Kosten mußte der Hundehalter übernehemen...
LG
Norbert
Norbert,
bedeutet das, dass ich eine Haftpflichtversicherung für meine Katzen brauche?
Gut, meine drei sind Wohnungskatzen, aber auch die könnten ja mal entwischen... und wenn dann ein Unfall passiert sth ich dumm da ?(
LG Claudia knuddeln
ich habe eine private Haftpflicht, die auch meine Katzen beinhaltet!!
Bei Hunden sieht es anders aus!!
die normale Haftpflicht(private) beinhaltet auch Katzen, nur bei Hunden muß eine zusätzliche Haftpflicht abgeschlossen werden.
Liebe Grüße
Norbert
ja meine ich auch eine private Haftpflichtversicherung beinhaltet auch Katzen. Wie gesagt wenn mal eine Katze entwischt und es passiert ein Unfall ist sie versichert.
LG Schokosternchen![]()
1. Ob eine Katze in einer Priv. Haftpflicht enthalten ist hat nicht der Versicherer zu entscheiden, sondern wird durch Gesetze des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
In manchen Bundesländern zählt eine Katze zu den "Kleintieren", in anderen zu "Haustieren".
"Kleintiere" (also auch Hamster und Wellensittiche) sind automatisch mitversichert.
"Haustiere" (z.B. Hunde) NICHT.
2. Wenn ich innerhalb einer Ortschaft scharf bremse und 7000 "Hintermänner" fahren mir drauf, so haben natürlich ALLE Hintermänner Schuld.
Innerhalb von Ortschaften muss ich als Kraftfahrer IMMER und STÄNDIG mit Gefahren rechnen.
Ob das, was ich gerade im Augenwinkel vor mein Auto hab rennen sehen, ein Kind, eine Katz oder sonstwas war, kann KEIN Kraftfahrer innerhalb der Reaktionszeit entscheiden.
Er muss dort in jedem Fall bremsen.
Das macht auch durchaus Sinn...
Stellt euch vor, der Kraftfahrer gibt später zu Protokoll: "...Ich dachte, es sei nur eine Katz gewesen... Leider war es dann doch ein Kind..."
3. Die zitierten Urteile sind KEINE letztinstanzlichen Urteile.
Es gibt im Bezug auf Hund und Katz gerade "in der Neuzeit" sehr geniale Urteile von OLGs und sogar einige wenige vom BGH...
Das lässt hoffen, dass Tiere nach und nach mehr Rechte bekommen.
Hier eines meiner Lieblingsurteile:
Ein Mann hat in einer "Spielstrasse" in HH absichtlich eine Katze überfahren.
Es gab zig Zeugen.
Die Richter urteilten sehr hart in diesem "Fall extremster Tierquälerei" mit daraus resultierender "Seelischer Grausamkeit" für das 3 jährige Kind, welches den brutalen Tod Tod seines Tieres live mit ansehen musste .
- Kompletter Führerscheinentzug
- Freiheitsstrafe 2 Jahre, 8 Monate, natürlich OHNE Bewährung.
Nach 12 Monaten kam der Mann auf freien Fuß.
Der Rest der Strafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Und was macht der Dussel?
Fährt ohne Führerschein eine Delle in ein anderes Auto und haut ab.
Nun sitzt er wieder...... Hoffentlich kackt die kleine Katz 1x pro Tag von der Regenbogenbrücke auf sein Zellendach.
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