Wer Katzen oder andere Tiere transportiert, muß dies so tun, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder geschädigt wird. Katzen sind grundsätzlich im Tragekorb mitzunehmen. Wer seine Katze oder Hund während der Fahrt frei im Auto herum laufen läßt, handelt grob fahrlässig. Wenn durch das Tier ein Unfall verursacht wird, verliert der Fahrer seinen Versicherungsschutz.
(OLG Nürnberg , 8 U 1482/93 und 8 U 2819/96)
Quelle: http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html