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Mietrecht
Mietrecht
Wer ohne vorherige Genehmigung seines
Vermieters eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut, riskiert damit eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages.
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Ich kann dir den Ratgeber von Gerd empfehlen. Eventuell hilft dir das ja bei deinem Problem.
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Loreley
Kitticat-Fan
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt dies auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht eingeschränkt.
(BVerfG 1 BvR 126/80, WM 81,77)
Enthält der Mietvertrag ein Verbot jeglicher Tierhaltung, ist das unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Das geht nicht. Derartige Kleintiere darf der Mieter immer halten.
(BGH VIII ZR 10/92, WM 93, 109)
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt.
(OLG Hamm 4 ReMiet 5/80 und 6/80, WM 81, 53)
Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten.
(LG Braunschweig 6 S 458/99 (107))
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt.
(LG Mönchengladbach 2 S 191/88 NJWRR 89, 145; AG Sinzig 7 C 334/89 NJWRR 90, 652; AG Schöneberg 6 C 550/89 MM 90, 192; AG Mannheim 11 C 269/78 )
Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten.
(LG Berlin 64 S 234/85, WM 87, 213)
Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist.
(AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823)
Quelle: http://www.mieturteile.de/Mietrecht/...haustiere.html
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Tapcy
La Seducente
eine kleine geschichte zur katzenhaltung in einer mietwohnung.
mieterin frau X zieht in einer wohnung ein, katzenhaltung erlaubt, mit 2 katzen. die whg ist 95 m² gross.
nach einem jahr waren es auf einmal 10 katzen. der vermieter forderte die mieterin auf, die katzenhaltung auf ein "normales" maß zu reduzieren.
da frau X sich noch so einige andere vorfälle geleistet hat, sah man sich vor gericht.
dort stellte sich heraus, HÄTTE der vermieter die katzen namentlich benannt im mietvertrag, hätte er eine handhabe gehabt.
da die katzenhaltung aber nur erlaubt war, ohne benennung der katzennamen arten ect. hatte der vermieter keine möglichkeit dem einhalt zu gebieten, denn ein normales maß ist relativ.
was lernt man daraus? mietverträge nur noch mit exakter benennung der katzen abzuschliessen.
lg
heike
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Kajoe
Tapetenkratzer
Moin,
darf ich Katzenmöbel an den Wänden anbringen?
Ich habe heute Morgen Hundkatzemaus geschaut und ganz tolle Katzenmöbel gesehen, die ich selbst herstellen kann.
Darf ich z.B. unter die Decke eine Liegemöglichkeit für meine Katzen anbringen?
Darf ich einige Regale an der Wand anbringen damit meine Süßen klettern können?
Schönen Muttertag.
Viele Grüße
The Maunzers
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MarionL
Administrator
Da sollte nichts dagegen sprechen. Wichtig ist nur, dass der Mieter beim Auszug die Dübellöcher wieder schliessen muß.
Vielleicht hilft Dir dieser Artikel etwas weiter http://www.vermieter-ratgeber.de/im-...r-sind-erlaubt.
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Ich sehe da auch kein Problem, schließlich hängt man ja auch Lampen und Bilder....auf.
LG Beatrice